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Bernhard Sommergruber - Psychotherapeut - 1010 Wien - Seitenstettengasse 5


Sexueller Missbrauch -

Definition


Es handelt sich nicht erst dann um Sexuelle Mißhandlung, wenn z.B. ein Mann eine Frau gegen ihren Willen geschlechtlich penetriert, sondern es ist ebenso eine Mißhandlung der Person, im speziellen der anderen Person, wenn Sie einen anderen Menschen z.B. mit sexistischen Worten erniedrigen, wenn Sie Ihrem/r Kollegen/in anzüglich irgendwohin greifen ohne daß die andere Person damit einverstanden ist etc.etc.

Kurz gesagt: Es handelt sich immer um "Sexuelle Mißhandlung", wenn Sie eine andere Person mit Ihrer "Tatwaffe Sexualität" - in welcher Form auch immer - "beglücken", obwohl Sie nicht das Einverständnis der anderen Person haben (bei Kindern: nicht haben können!).

So handeln Sie aus rein egoistischen Gründen. Und hier gelten keine Ausflüchte: "Die Frauen wollen das so!" oder "Ich weiß, was für meine Tochter gut ist." etc. etc.